Mahnverfahren und weitere Infos zum Thema Mahnung

Ein Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der Beitreibung von finanziellen Forderungen dienen soll.

Dieses Verfahren hat nichts mit außergerichtlichen Mahnungen durch Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen zu tun. Auch darf kein Anspruch für eine Gegenleistung bestehen die noch nicht abgegolten wurde.

Für Ansprüche aus privaten Kredit- und Darlehensverträgen sind noch andere Bedingungen wichtig um ein Mahnverfahren einzuleiten.

Durch dieses Verfahren wird die Vollstreckung einer finanziellen Forderung, ohne Anklage-Erhebung und somit ohne ein gerichtliches Urteil ermöglicht.

In den meisten Fällen wird das Verfahren automatisch, ohne den Zahlungsanspruch für den Antragsteller zu prüfen, durchgeführt.

Das Mahnverfahren ist somit eine schnelle und kostensparende Möglichkeit, im Vergleich zu normalen Prozessen ziviler Art.