Tagesgeld Vergleich Rechner

Die tägliche Verfügung über das Guthaben des verzinsten Tagesgeldkontos macht es für Sparer sehr interessant. Es gibt keine Kündigungsfristen und das Tagesgeld wird verzinst, was als solches schon einen Vorteil gegenüber normalen Sparkonten darstellt. Einziger Nachteil ist die Möglichkeit, das die Konto-führende Bank den Zinssatz ohne vorherige Ankündigung nach unten verändern kann.

Das Tagesgeldkonto ist nicht für den regulären Zahlungsverkehr vorgesehen, also kein Girokonto Ersatz.

Die Zinserträge des Tagesgeldkontos müssen selbstverständlich auch versteuert werden. Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die so genannten Abgeltungssteuer. Demnach müssen pauschal 30% des Betrages an das Finanzamt als Steuer abgeführt werden. Wichtig ist, dass man einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreicht. Durch den Freistellungsauftrag müssen erst Zinseinnahmen von mehr als 801 Euro (für Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (für Verheiratete) versteuert werden.

Ist dieser Auftrag bei der Bank nicht eingerichtet worden, führt die Bank bereits ab dem 1 Euro, der als Zinsgutschrift erfolgt, pauschal 30% an das Finanzamt ab.